Rechtliches

Bei der Buchung eines Mietwagens mit Chauffeur, empfehlen wir Ihnen, für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung folgende Aspekte zu beachten. Auch wenn Sie nicht unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen und sich gegebenenfalls für einen Mitbewerber entscheiden sind die unten aufgeführten Punkte zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Interesse.

Konzession:

Unsere Fahrzeuge sind als Mietwagen vom Gewerbeamt der Hansestadt Rostock als solche konzessioniert und unterliegen damit den strengen Richtlinien für die Personenbeförderung mit Mietwagen. Die Erteilung der Konzession erfordert den Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung, der Zuverlässigkeit (Nachweis u.a. durch Auszug aus dem Bundeszentral- und dem Gewerbezentralregister) und der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Konzession muss im Abstand von 5 Jahren erneuert werden.

BOKraft und Personenbeförderungsgesetz

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) regelt den Verkehr mit Mietwagen. Es werden Mindeststandards bezüglich Betrieb, dem Umgang mit Fahrgästen und der technischen Austattung und Instandhaltung der Fahrzeuge definiert. Unsere Fahrzeuge entsprechen der BOKraft. Dies wird bei den jährlichen TÜV-Untersuchungen gesondert geprüft und vom Gewerbeamt zum Beleg eingefordert. Desweiteren unterliegt unser Betrieb den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), welches die Regelungen zur Zulassung für den gewerblichen Verkehr mit Personenkraftwagen enthält.

Personenbeförderungsschein

Unsere Fahrer verfügen über den Führerschein zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt. Die Erteilung dieses speziellen Zusatzführerscheins erfolgt durch die Führerscheinstelle auf Basis eines von zugelassenen Betriebsärzten erstellten medizinischen Gutachtens und dem Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragsstellers durch ein Führungszeugnis. Somit wird sichergestellt, dass der sensible Bereich der gewerblichen Personenbeförderung nur von dafür geeigneten Fahrern durchgeführt wird.

Versicherung:

Als Mietwagen konzessionierte Fahrzeuge unterliegen einer umfangreichen Versicherungspflicht. Eine reguläre Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung deckt die speziellen Risiken der gewerblichen Personenbeförderung nicht ab. Daher haben sich einige Versicherungsunternehmen auf die Absicherung von Taxi- und Mietwagenbetrieben eingestellt und bieten passende Tarife an. Die Prämien liegen um Einiges über den üblichen Kosten für eine private Versicherung und decken wenn nötig höhere Personenschäden ab. Unsere Fahrzeuge und unser Unternehmen verfügen über eine auf den Taxi-/Mietwagenverkehr zugeschnittene Versicherung für die Haftpflicht und Kaskoschadenregulierung.